(Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung: Nachzulesen im Internet unter
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und http://www.gesetze-iminternet.de/heilprgdv_1/index.html
Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter: innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, abrufbar unter https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=d6Pk1lbZta8EPCulJuE
Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (www.vfp.de)
Berufsordnung des VFP e.V.: https://vfp.de/verband/berufsordnung
Angabe der Bildagentur bzw. des Fotografen entsprechend den jeweiligen Lizenzbedingungen einfügen.
Hinweis, ob am Streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird, wenn mehr als 10 Mitarbeiter: innen
in der Praxis beschäftigt sind. Die Informationspflichten nach dem VSBG gelten für die außergerichtlich Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle. Streitigkeiten aus Verträgen über
Gesundheitsdienstleistungen sind keine Regelschlichtung. Die Durchführung kann jedoch von Heilpraktikern freiwillig erfolgen. § 36 Abs. 3 VSBG (www.gesetze-im-internet.de) nimmt Praxisinhaber mit zehn oder weniger beschäftigten Personen von der Informationspflicht über die Teilnahme am Schlichtungsverfahren aus. Sollten Sie jedoch mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, muss ein entsprechender Hinweis, ob Sie an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht, auf Ihrer Website aufgenommen werden.
Die auf dieser Website beschriebenen Verfahren gelten zum Teil als wissenschaftlich umstritten und werden von der Schulmedizin nicht alle anerkannt. Beschriebene Folgen einer Behandlung beruhen ausschließlich auf Erfahrungswissen und stellen kein Heil- oder Erfolgsversprechen dar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse über die Wirkungen einer Behandlung liegen nicht für jede Therapiemethode vor. Der konkrete Verlauf einer Behandlung hängt zudem von vielen individuellen Faktoren des Patienten ab.